Soziale und rechtliche Fragen

Eine Krebserkrankung und auch die damit verbundenen Behandlungen belasten Körper und Seele. Es ist daher möglich, dass Sie bei Ihrer Erwerbstätigkeit oder Alltagsbewältigung nicht voll einsatzfähig sind. Es gibt eine Reihe von Sozialleistungen, die Ihnen helfen, eventuelle finanzielle Herausforderungen zu meistern!

Wohin wende ich mich zuerst?

Sie haben die Möglichkeit, bereits während Ihres Aufenthaltes in der Klinik Kontakt zu den dort tätigen Sozialdienstmitarbeitern aufzunehmen. Lassen Sie sich umfassend und professionell beraten! Auf diese Weise erhalten Sie schon frühzeitig fundierte Informationen zu allen wichtigen sozialrechtlichen Fragen und die jeweiligen Sonderregelungen in Ihrem Bundesland. Außerdem können Sie schon im Spital einen Antrag auf onkologische Rehabilitation stellen.

Welche Ansprüche habe ich?

Als Krebspatient haben Sie, wenn Sie gesetzlich versichert oder Sozialhilfeempfänger sind, zunächst Anspruch auf sämtliche medizinische Leistungen, die der Erkennung und Behandlung der Erkrankung sowie der Linderung aller damit verbundenen Beschwerden dienen. Wenn Sie alltägliche Herausforderungen nicht oder nur eingeschränkt bewältigen können, stehen Ihnen auch soziale Leistungen zu, beispielsweise für häusliche Pflege, Haushaltshilfe oder die Betreuung Ihrer Kinder. Haben Sie keine Hemmungen diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie stehen Ihnen zu und sind vom Gesetzgeber festgelegt, um Ihnen die Rückkehr ins gewohnte Alltagsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.

Wie gehe ich bei beruflichen Einschränkungen oder Arbeitsunfähigkeit vor?

Im Falle, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund Ihrer Erkrankung oder der therapiebedingten Nebenwirkungen nur eingeschränkt oder nicht mehr ausüben können, haben Sie Anrecht auf staatliche Unterstützung in Form von Krankengeld, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Wenn Sie eine Rückkehr in Ihren Beruf anstreben, informieren Sie sich beim Sozialministeriumsservice genau über die gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihren Arbeitsplatz abzusichern. Stellen Sie beim Bundessozialamt einen Antrag auf Feststellung des Status eines begünstigten Behinderten, damit Ihr Kündigungsschutz gewährleistet ist. Wenn die Ausübung Ihres Berufes vorübergehend oder langfristig nicht mehr möglich ist, können Sie Rehabilitationsgeld oder eine Berufsunfähigkeitspension beantragen. Ziehen Sie dennoch Alternativen in Erwägung! In vielen Fällen eröffnet eine vom AMS finanzierte Umschulung neue berufliche Perspektiven.

Wer hilft mir in finanzieller Notlage?

Auch wenn Sie sich trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, können Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen. Die Österreichische Krebshilfe hat einen durch Spendengelder finanzierten Soforthilfe-Fonds eingerichtet, der in vielen Notfällen die durch die Krebserkrankung verursachten Kosten für Medizinprodukte, Selbstbehalte, Hilfsmittel oder Sozialdienstleistungen übernimmt. Jeder Antrag wird von der Österreichischen Krebshilfe in der Regel innerhalb einer Woche geprüft. Sie erhalten daher schnell Gewissheit, ob und in welcher Höhe Ihnen Hilfe gewährt wird.